Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Seit dem Jahr 2007 gilt in der Europäischen Union die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (EG Nr. 1907/2006) mit dem Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu gewährleisten – umgesetzt und kontrolliert von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki, Finnland.
Hersteller von Produkten sind verpflichtet, ihre Kunden zu informieren, wenn einer der Stoffe aus der Kandidatenliste (SVHC = Substances of very High concern) mit mehr als 0,1% in ihren Produkten enthalten ist. Die Kandidatenliste wird regelmäßig von der ECHA aktualisiert.
REACH-Kandidatenliste – Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) gemäß REACH Art. 33
Die Kandidatenliste wird regelmäßig aktualisiert, so dass die Überprüfung, ob unsere Produkte einen oder mehrere Stoffe dieser Liste enthalten, ein kontinuierlicher Prozess in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten ist.
Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand, der auf den Informationen unserer Lieferanten beruht, enthalten unsere Produkte keine SVHC über dem Grenzwert von 0,1 % – mit Ausnahme der unten aufgeführten Stoffe.
Wenn wir neue Informationen erhalten, werden wir entsprechend informieren.